Veröffentlichung der Formatspezifikationen. Dieser Abschnitt des Portals, als „Technische Regeln“ (oder „Technische Vorschriften“) bezeichnet, wird gemäß Artikel 3 des technischen Anhangs zum Präsidialdekret 160 (DPR 160) eingerichtet.
Art. 3 – Veröffentlichung der Formatspezifikationen
Die Veröffentlichung der technischen Formatspezifikationen wird von einer Technischen Portalsverwaltungsgruppe, bestehend aus Vertretern der DigitPA, der ANCI (Nationaler Verband italienischer Gemeinden), der Provinzen, der Regionen und der UnionCamere (Italienischer Kammerdachverband), betreut. Ad Unioncamere è assegnato il coordinamento del gruppo tecnico. Die Unioncamere ist mit der Koordination der technischen Gruppe betraut. Die technische Gruppe nutzt die Beiträge von Unternehmerverbänden und Berufskammern, indem sie deren Vertreter mindestens vierteljährlich einberuft. Im Portal werden im Abschnitt „Technische Regeln“ die Dokumente veröffentlicht, welche die in diesem Anhang vorgesehenen technischen Spezifikationen detailliert beschreiben. Die Veröffentlichung der Dokumente zu den technischen Spezifikationen erfolgt zunächst in provisorischer Form und wird zur Übermittlung von Kommentaren seitens der interessierten Parteien veröffentlicht. Die provisorische Veröffentlichung enthält die Angabe des Zeitraums – in jedem Fall nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage – der für die Übermittlung von Kommentaren zur Verfügung steht. Diese Kommentare können über einen speziellen Abschnitt des Portals formalisiert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ergänzt die technische Gruppe das provisorisch veröffentlichte Dokument, falls erforderlich, und veröffentlicht das definitive Dokument der technischen Spezifikationen.
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