Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Sonderwirtschaftszone für den Mezzogiorno - ZES unica eingerichtet, die alle Gemeinden der Regionen Abruzzen, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien umfasst. Ab dem 3. November 2025 wird das Gebiet erweitert und schließt auch die Gemeinden der Marken und Umbriens ein.
Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) ist ein Gebiet, in dem im Zusammenhang mit Investitionen und unternehmerischer Entwicklung die Ausübung wirtschaftlicher und unternehmerischer Tätigkeiten von günstigen finanziellen und administrativen Bedingungen profitieren kann:
Die für die Erteilung der einheitlichen Genehmigung zuständige Behörde ist die Missionsstruktur ZES, bei der Präsidentschaft des Ministerrats, die als zuständige Verwaltungsbehörde für die Erteilung der einheitlichen Genehmigung fungiert.
Der Digitale Einheitsschalter ZES - S.U.D. ZES ist die Plattform für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer einheitlichen Genehmigung im Rahmen des besonderen Verfahrens für Unternehmensprojekte, die neue Investitionen oder die Entwicklung von Unternehmen in den zehn Regionen, die zur Sonderwirtschaftszone Süditaliens gehören.
Um direkt auf die Funktionen des Schalters zuzugreifen und einen Antrag auf die einheitliche Genehmigung auszufüllen, wählen Sie die entsprechende Gemeinde aus:
Referenznormen: