Zone economiche speciali


Sonderwirtschaftszone - ZES UNICA


Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Sonderwirtschaftszone für den Mezzogiorno - ZES unica eingerichtet, die alle Gemeinden der Regionen Abruzzen, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien umfasst. Ab dem 3. November 2025 wird das Gebiet erweitert und schließt auch die Gemeinden der Marken und Umbriens ein.

Die Sonderwirtschaftszone (SWZ) ist ein Gebiet, in dem im Zusammenhang mit Investitionen und unternehmerischer Entwicklung die Ausübung wirtschaftlicher und unternehmerischer Tätigkeiten von günstigen finanziellen und administrativen Bedingungen profitieren kann:

  • die Anerkennung von Steuergutschriften für Investitionen für Unternehmen, die den Erwerb von Investitionsgütern wie Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen oder Grundstücken und Gebäuden, die für Investitionen genutzt werden, vornehmen
  • die Verwaltungsvereinfachung, die dort, wo sie vorgesehen ist, eine Verkürzung der Voruntersuchungszeit und damit eine schnellere Erlangung der "einheitlichen Genehmigung" für die Aufnahme der Tätigkeit zur Folge hat (art. 15 D.L. 124/2023).

Die für die Erteilung der einheitlichen Genehmigung zuständige Behörde ist die Missionsstruktur ZES, bei der Präsidentschaft des Ministerrats, die als zuständige Verwaltungsbehörde für die Erteilung der einheitlichen Genehmigung fungiert.

Der Digitale Einheitsschalter ZES - S.U.D. ZES ist die Plattform für die Einreichung von Anträgen auf Erteilung einer einheitlichen Genehmigung im Rahmen des besonderen Verfahrens für Unternehmensprojekte, die neue Investitionen oder die Entwicklung von Unternehmen in den zehn Regionen, die zur Sonderwirtschaftszone Süditaliens gehören.

Um direkt auf die Funktionen des Schalters zuzugreifen und einen Antrag auf die einheitliche Genehmigung auszufüllen, wählen Sie die entsprechende Gemeinde aus:


Letzte Aktualisierung: 30 Oktober 2025

Suap

Zugriff auf das ZES-Schalter der Gemeinde:

Regulatory references for companies and Europe

 

Referenznormen: