Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Land der Europäischen Union

In Italien niedergelassene Unternehmen und Selbstständige können ihre Tätigkeit in der gesamten Europäischen Union ausüben.

Die Gründung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte im Ausland erfolgt über die in allen Ländern eingerichteten Einheitsschalter, in denen die erforderlichen Formalitäten elektronisch erledigt werden können.

Es ist auch möglich, Dienstleistungen außerhalb der Landesgrenzen ohne eine ständige Organisation vorübergehend und gelegentlich zu erbringen, und in diesem Fall sind die zu erfüllenden Verwaltungsformalitäten auf ein Minimum reduziert.

Es ist auch möglich, Dienstleistungen außerhalb der Landesgrenzen ohne eine ständige Organisation vorübergehend und gelegentlich zu erbringen, und in diesem Fall sind die zu erfüllenden Verwaltungsformalitäten auf ein Minimum reduziert slide.

 

Zuletzt aktualisiert:  24/10/2023